Treuhand für Anwälte und Beratung
Dienstleistungsbetriebe leben von angefangenen Arbeiten und Debitorenlaufzeiten. Wir bewerten laufende Mandate periodengerecht, überwachen die Zahlungseingänge und trennen Klientengelder sauber von Geschäftsvermögen, wie es die Berufsregeln verlangen.
Kanzleien und Beratungsbüros haben kaum Material, dafür hohe Personalkosten und Erträge, die stark schwanken. Der Gewinn hängt weniger vom Umsatz ab als von der Auslastung und davon, wie schnell fakturiert und bezahlt wird.
Bei Anwälten kommt die Pflicht zur getrennten Führung von Klientengeldern hinzu. Diese Trennung muss buchhalterisch jederzeit nachweisbar sein.
Typische Fehler in dieser Branche
- Unfakturierte Leistungen nicht abgegrenzt — das Ergebnis springt von Jahr zu Jahr ohne betrieblichen Grund.
- Klientengelder auf dem Geschäftskonto geführt, was aufsichtsrechtlich heikel ist.
- Kostenvorschüsse als Ertrag verbucht statt als Verbindlichkeit.
Worauf wir bei Anwälte und Beratung achten
- Bewertung angefangener Arbeiten und unfakturierter Leistungen
- Klientengelder getrennt von Geschäftsvermögen
- Debitorenbewirtschaftung und Delkredere
- Auslastungs- und Stundensatzanalyse je Mitarbeitendem
- Partnerabrechnung und Gewinnverteilung
- Mehrwertsteuer bei Leistungen an ausländische Klienten
Passende Dienstleistungen
- Buchhaltung und Abschluss — ab CHF 180 / Monat
- Mehrwertsteuer — ab CHF 250 / Abrechnung
- Lohn und Sozialversicherungen — ab CHF 35 / Lohnabrechnung
- Jahresabschluss — ab CHF 1 800 / Abschluss
- Steuerberatung — ab CHF 450 / Steuererklärung
- Gründung und Administration — ab CHF 900 zzgl. Gebühren
Häufige Fragen aus der Branche
Wie behandle ich Kostenvorschüsse buchhalterisch?
Ein Kostenvorschuss ist bis zur Leistungserbringung eine Verbindlichkeit gegenüber dem Klienten, kein Ertrag. Ertrag entsteht erst mit der Leistung. Bei Anwälten sind Klientengelder zudem getrennt zu halten.
Sind Leistungen an ausländische Klienten mehrwertsteuerpflichtig?
Beratungsleistungen gelten grundsätzlich als am Ort des Empfängers erbracht. An Klienten im Ausland sind sie deshalb in der Schweiz meist nicht steuerbar, müssen aber in der Abrechnung deklariert werden. Der Vorsteuerabzug bleibt erhalten.
Welche Kennzahl zeigt die Profitabilität am besten?
Der realisierte Stundensatz, also Honorarertrag geteilt durch geleistete Stunden inklusive nicht fakturierbarer Zeit. Er entlarvt Mandate, die auf dem Papier gut aussehen und tatsächlich Geld kosten.
Anwälte und Beratung in Ihrer Region
Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.
Treuhand für Anwälte und Beratung?
Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.