Treuhand für Handel und E-Commerce
Für Handelsbetriebe sind Lagerbewertung, Einfuhrsteuer und die mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Lieferungen entscheidend. Wir binden Ihren Shop oder Ihr Warenwirtschaftssystem an die Buchhaltung an und übernehmen die Abstimmung von Zahlungsdienstleistern wie Stripe oder PayPal.
Handel bedeutet viele Belege, viele Zahlungsströme und ein Ergebnis, das an der Marge hängt. Onlineshops kommen mit Zahlungsdienstleistern, Retouren und Auslandlieferungen hinzu.
Wer hier manuell bucht, verbringt Tage mit Abstimmung. Genau diese Arbeit lässt sich weitgehend automatisieren.
Typische Fehler in dieser Branche
- Einfuhrsteuer als Aufwand statt als Vorsteuer erfasst — verschenktes Geld.
- Zahlungsdienstleister-Gebühren netto verbucht, wodurch der Umsatz zu tief ausgewiesen wird.
- Lagerbestand nur einmal jährlich erfasst, sodass unterjährig keine belastbare Marge vorliegt.
Worauf wir bei Handel und E-Commerce achten
- Lagerbewertung zu Anschaffungskosten oder Marktwert
- Einfuhrsteuer, Zoll und Bezugsteuer
- Versandhandelsregelung und Lieferungen ins Ausland
- Abstimmung von Stripe, PayPal, Twint und Kreditkartenakzeptanz
- Anbindung von Shopify, WooCommerce oder Warenwirtschaft
- Retouren, Gutschriften und Delkredere
Passende Dienstleistungen
- Buchhaltung und Abschluss — ab CHF 180 / Monat
- Mehrwertsteuer — ab CHF 250 / Abrechnung
- Lohn und Sozialversicherungen — ab CHF 35 / Lohnabrechnung
- Jahresabschluss — ab CHF 1 800 / Abschluss
- Steuerberatung — ab CHF 450 / Steuererklärung
- Gründung und Administration — ab CHF 900 zzgl. Gebühren
Häufige Fragen aus der Branche
Wie wird der Warenbestand bewertet?
Nach Obligationenrecht zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Liegt der Veräusserungswert am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung noch anfallender Kosten darunter, ist dieser tiefere Wert einzusetzen (Art. 960c OR).
Was gilt für Lieferungen ins Ausland?
Ausfuhrlieferungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, sofern der Ausfuhrnachweis vorliegt. Ohne diesen Nachweis wird die Lieferung im Inland besteuert. Bei Lieferungen an Privatpersonen in der EU sind zudem die dortigen Registrierungspflichten zu prüfen.
Können Sie meinen Onlineshop anbinden?
Ja. Shopify, WooCommerce und die gängigen Warenwirtschaftssysteme lassen sich an die Buchhaltung anbinden, ebenso Stripe, PayPal und Twint. Damit entfällt die manuelle Erfassung, und die Abstimmung erfolgt automatisch.
Handel und E-Commerce in Ihrer Region
Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.
Treuhand für Handel und E-Commerce?
Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.