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Branche

Treuhand für Immobilien und Verwaltung

Kurz gefasst

Bei Immobilien entscheiden die Abgrenzung von wertvermehrenden und werterhaltenden Aufwendungen, die Behandlung der Mehrwertsteuer bei Vermietung sowie die Struktur zwischen Privat- und Geschäftsvermögen über die Steuerlast. Wir führen Liegenschaftenrechnungen je Objekt und begleiten die Option für die Mehrwertsteuer.

In der Zentralschweiz wird viel Vermögen in Liegenschaften gehalten, häufig gemischt zwischen Privat- und Geschäftsvermögen und über mehrere Generationen gewachsen.

Die steuerlich relevanten Entscheide fallen dabei früh: bei Erwerb, bei der Wahl der Haltestruktur und bei jedem grösseren Umbau. Später lassen sie sich kaum korrigieren.

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Typische Fehler in dieser Branche

  • Umbauten pauschal als Unterhalt abgezogen, obwohl sie wertvermehrend sind — wird bei der Veranlagung korrigiert.
  • Option für die Mehrwertsteuer ohne Prüfung der Nutzung durch den Mieter ausgeübt.
  • Erneuerungsfonds im Stockwerkeigentum nicht als zweckgebundenes Vermögen ausgewiesen.

Worauf wir bei Immobilien und Verwaltung achten

  • Werterhaltende gegen wertvermehrende Aufwendungen
  • Option für die Mehrwertsteuer bei Geschäftsliegenschaften
  • Liegenschaftenrechnung je Objekt mit Rendite
  • Grundstückgewinnsteuer und Ersatzbeschaffung
  • Privat- oder Geschäftsvermögen, Haltestruktur, Immobiliengesellschaft
  • Stockwerkeigentum: Erneuerungsfonds und Jahresrechnung

Passende Dienstleistungen

Häufige Fragen aus der Branche

Was ist werterhaltend, was wertvermehrend?

Werterhaltend ist, was den bisherigen Zustand wiederherstellt, etwa der Ersatz einer defekten Heizung durch ein gleichwertiges Modell. Wertvermehrend ist, was den Standard hebt oder Fläche schafft. Nur werterhaltender Aufwand ist bei der Einkommenssteuer abziehbar; wertvermehrender reduziert später die Grundstückgewinnsteuer.

Wann lohnt sich die Option für die Mehrwertsteuer?

Wenn Sie an mehrwertsteuerpflichtige Mieter vermieten und selbst hohe Vorsteuern haben, etwa bei Neubau oder Sanierung. Die Option ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die Räume für private Zwecke nutzt.

Liegenschaft privat oder über eine AG halten?

Privat gehaltene Liegenschaften profitieren bei Verkauf von der Grundstückgewinnsteuer statt von der Einkommenssteuer, was meist günstiger ist. Die AG erlaubt dafür tiefere laufende Steuern und einfachere Nachfolge. Die Antwort hängt von Haltedauer und Verkaufsabsicht ab.

Immobilien und Verwaltung in Ihrer Region

Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.

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