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Branche

Treuhand für Ärzte und Gesundheitswesen

Kurz gefasst

Für Praxen sind die Wahl zwischen Einzelfirma und AG, die Mehrwertsteuerausnahme für Heilbehandlungen und die Vorsorgeplanung des Inhabers die zentralen Fragen. Wir richten die Buchhaltung so ein, dass befreite und steuerbare Umsätze getrennt laufen, und planen Lohn, Dividende und Pensionskasseneinkauf über mehrere Jahre.

Ärztinnen und Ärzte verdienen gut, versteuern hoch und haben selten Zeit für ihre eigene Finanzplanung. Genau dort liegt der Hebel.

Hinzu kommt eine Besonderheit: Heilbehandlungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen, andere Leistungen derselben Praxis nicht. Diese Trennung wird häufig zu spät sauber aufgesetzt.

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Typische Fehler in dieser Branche

  • Verkauf von Produkten oder kosmetische Behandlungen nicht als steuerbaren Umsatz erfasst.
  • Zu tiefer Lohn bei hoher Dividende — kostet BVG-Einkaufspotenzial und AHV-Rente.
  • Praxiswert bei Partneraufnahme ohne belastbare Bewertung festgelegt.

Worauf wir bei Ärzte und Gesundheitswesen achten

  • Rechtsformwahl Einzelpraxis, AG oder Gruppenpraxis
  • Ausgenommene Heilbehandlungen und steuerbare Nebenleistungen
  • Vorsorgeplanung: BVG-Einkauf, Säule 3a, Lohn-Dividenden-Politik
  • Praxisbewertung bei Ein- und Austritt von Partnern
  • Abschreibung von Praxiseinrichtung und Geräten
  • Übergabe und Nachfolge der Praxis

Passende Dienstleistungen

Häufige Fragen aus der Branche

Sind ärztliche Leistungen mehrwertsteuerpflichtig?

Heilbehandlungen durch Medizinalpersonen mit Berufsausübungsbewilligung sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Nicht ausgenommen sind unter anderem der Verkauf von Produkten, rein kosmetische Eingriffe, Gutachten und Vermietungen. Übersteigen diese Umsätze die Umsatzgrenze, entsteht Steuerpflicht für den steuerbaren Teil.

Einzelpraxis oder AG?

Die AG lohnt sich in der Regel ab einem Gewinn, der deutlich über dem privaten Lebensbedarf liegt, weil Gewinne dann zu tieferen Sätzen thesauriert werden können. Sie bringt aber Mehraufwand und Sozialversicherungsfragen mit sich. Wir rechnen beide Varianten über fünf Jahre durch.

Wie wird eine Praxis bewertet?

Üblich ist eine Kombination aus Substanzwert der Einrichtung und einem Ertragswert auf dem übertragbaren Gewinn, bereinigt um den kalkulatorischen Unternehmerlohn. Entscheidend ist, wie stark der Patientenstamm an der abgebenden Person hängt.

Ärzte und Gesundheitswesen in Ihrer Region

Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.

Treuhand für Ärzte und Gesundheitswesen?

Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.

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