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Glossar

Begriffe, kurz erklärt.

Worum es hier geht

Treuhandsprache ist voller Begriffe, die im Gespräch mit der Bank, der Revisionsstelle oder dem Steueramt vorausgesetzt werden. Hier stehen die wichtigsten, jeweils mit einer Definition in zwei Sätzen und der massgebenden Gesetzesbestimmung.

Eingeschränkte Revision

Die eingeschränkte Revision ist die kleinere der beiden gesetzlichen Prüfungsarten in der Schweiz.

Art. 727a OR ›

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision ist die umfassende gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung.

Art. 727 OR ›

Opting-out

Opting-out bezeichnet den Verzicht einer Gesellschaft auf die eingeschränkte Revision.

Art. 727a Abs. 2 OR ›

Saldosteuersatz

Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte Abrechnungsmethode bei der Mehrwertsteuer.

Art. 37 MWSTG ›

Effektive Abrechnungsmethode

Bei der effektiven Methode rechnen Sie die auf Ihren Umsätzen geschuldete Mehrwertsteuer ab und ziehen davon die tatsächlich angefallene Vorsteuer ab.

Art. 36 MWSTG ›

Vorsteuer

Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Ihnen Lieferanten in Rechnung stellen und die Sie als steuerpflichtiges Unternehmen von Ihrer eigenen Steuerschuld abziehen können, soweit die Leistungen für steuerbare Zwecke verwendet werden.

Art. 28 ff. MWSTG ›

Bezugsteuer

Die Bezugsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Sie selbst abrechnen müssen, wenn Sie Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland beziehen, etwa Software-Abonnements, Beratung oder Onlinewerbung.

Art. 45 MWSTG ›

Stille Reserven

Stille Reserven entstehen, wenn Aktiven unter ihrem tatsächlichen Wert oder Passiven über ihrem tatsächlichen Wert bilanziert werden.

Art. 960a Abs. 4 OR ›

Lohn-Dividenden-Optimierung

Die Lohn-Dividenden-Optimierung bestimmt, welcher Anteil des Unternehmensgewinns als Lohn und welcher als Dividende bezogen wird.

Teilbesteuerung

Die Teilbesteuerung reduziert die Besteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen, um die wirtschaftliche Doppelbelastung von Gewinn- und Einkommenssteuer zu mildern.

BVG-Einkauf

Ein BVG-Einkauf ist die freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse zur Schliessung einer Vorsorgelücke.

Kapitalverlust und Überschuldung

Ein Kapitalverlust liegt vor, wenn die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten die Hälfte der Summe aus Aktienkapital, nicht an die Aktionäre zurückzahlbarer gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve nicht mehr decken.

Art. 725, 725a, 725b OR ›

Rangrücktritt

Beim Rangrücktritt erklärt ein Gläubiger, im Konkursfall erst nach allen anderen Gläubigern befriedigt zu werden.

Art. 725b Abs. 4 OR ›

Internes Kontrollsystem (IKS)

Das interne Kontrollsystem umfasst alle organisatorischen Massnahmen, die sicherstellen, dass die Rechnungslegung zuverlässig ist und Vermögenswerte geschützt sind.

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