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Begriff · Art. 960a Abs. 4 OR

Stille Reserven

Was ist Stille Reserven?

Stille Reserven entstehen, wenn Aktiven unter ihrem tatsächlichen Wert oder Passiven über ihrem tatsächlichen Wert bilanziert werden. Sie sind nach Schweizer Obligationenrecht ausdrücklich zulässig und dienen der Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens.

Stille Reserven senken den ausgewiesenen Gewinn und damit die Steuerlast, verschlechtern aber das Bild gegenüber Banken und Investoren. Ihre Auflösung erhöht den Gewinn in einem späteren Jahr. Wesentliche Nettoauflösungen sind im Anhang offenzulegen.

Stand: August 2026, geprüft gegen die konsolidierten Gesetzestexte auf Fedlex. Diese Erläuterung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; massgebend ist Ihr konkreter Sachverhalt.

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