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Branche

Treuhand für Bau und Handwerk

Kurz gefasst

Für Bau- und Handwerksbetriebe sind angefangene Arbeiten, Baugarantierückstellungen und die Abgrenzung von Akontozahlungen die entscheidenden Themen. Wir bewerten laufende Aufträge nach OR, führen die Bauhandwerkerpfandrechte nach und rechnen die Mehrwertsteuer bei Bauleistungen korrekt ab.

Bau- und Handwerksbetriebe prägen die Zentralschweiz. Von der Einzelfirma mit drei Mitarbeitenden bis zum Generalunternehmer mit sechzig — die buchhalterischen Fragestellungen ähneln sich.

Das Kernproblem ist der zeitliche Versatz: Aufwand fällt heute an, die Schlussrechnung folgt Monate später. Wer angefangene Arbeiten nicht sauber bewertet, sieht in der Zwischenbilanz ein Ergebnis, das es nicht gibt.

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Typische Fehler in dieser Branche

  • Angefangene Arbeiten zum Verkaufspreis statt zu Herstellkosten bewertet — führt bei der Revision zu Korrekturen.
  • Baugarantierückstellungen ganz weggelassen, weil «bisher nie etwas passiert ist».
  • Subunternehmer ohne Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht und der Sozialversicherungsabrechnung eingesetzt.

Worauf wir bei Bau und Handwerk achten

  • Bewertung angefangener Arbeiten nach Art. 960c OR
  • Baugarantierückstellungen und Gewährleistungsfristen
  • Akontozahlungen und Teilrechnungen in der Abgrenzung
  • Mehrwertsteuer bei Bauleistungen und Baureinigung
  • Baustellenrechnung und Nachkalkulation je Objekt
  • Lohnadministration mit LMV, Kurzarbeit und Witterungsausfall

Passende Dienstleistungen

Häufige Fragen aus der Branche

Wie werden angefangene Arbeiten korrekt bewertet?

Nach Obligationenrecht zu Herstellkosten, also Material, Löhne und anteilige Gemeinkosten, höchstens jedoch zum voraussichtlichen Erlös. Der Gewinnanteil wird erst mit der Schlussrechnung realisiert. Wir führen dafür je Objekt eine Nachkalkulation.

Wann muss ich Baugarantierückstellungen bilden?

Sobald aus abgeschlossenen Arbeiten eine Gewährleistungspflicht besteht. Die Dauer richtet sich nach Vertrag und SIA-Norm. Die Höhe leitet sich aus Ihrer eigenen Schadenerfahrung ab; eine pauschale Grösse gibt es nicht.

Was gilt bei der Mehrwertsteuer für Bauleistungen?

Bauleistungen an Grundstücken unterliegen dem Normalsatz. Bei Arbeiten für Privatpersonen und bei gemischter Verwendung sind Vorsteuerkorrekturen zu prüfen. Der Ort der Leistung richtet sich nach der Lage des Grundstücks, was bei Aufträgen ausserhalb der Schweiz relevant wird.

Bau und Handwerk in Ihrer Region

Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.

Treuhand für Bau und Handwerk?

Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.

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