Treuhand für Gastronomie und Hotellerie
In der Gastronomie entscheiden Warenaufwandquote, Personalaufwandquote und die korrekte Behandlung von Trinkgeldern und Naturallöhnen über das Ergebnis. Wir liefern monatliche Kennzahlen statt eines Jahresabschlusses und rechnen die Mehrwertsteuer mit ihren unterschiedlichen Sätzen für Take-away und Konsumation vor Ort ab.
Die Zentralschweiz lebt vom Tourismus. Betriebe am Vierwaldstättersee, in Engelberg oder auf dem Bürgenstock arbeiten stark saisonal, mit hohen Personalkosten und schmalen Margen.
Wer hier erst im Frühjahr erfährt, wie die Wintersaison gelaufen ist, kann nicht mehr reagieren. Deshalb ist die monatliche Auswertung in dieser Branche kein Komfort, sondern betriebsnotwendig.
Typische Fehler in dieser Branche
- Take-away und Konsumation vor Ort nicht getrennt erfasst — die ESTV rechnet im Zweifel alles zum Normalsatz auf.
- Kost und Logis nicht als Naturallohn deklariert, was AHV-Nachzahlungen auslöst.
- Liquiditätsplanung ohne Berücksichtigung der Nebensaison.
Worauf wir bei Gastronomie und Hotellerie achten
- Monatliche Warenaufwand- und Personalaufwandquote
- Mehrwertsteuer: 8,1 Prozent vor Ort, 2,6 Prozent beim Take-away
- Trinkgelder, Naturallöhne, Kost und Logis in der Lohnabrechnung
- L-GAV Gastgewerbe, Stundenkontrolle, Ferien- und Feiertagsentschädigung
- Saisonale Liquiditätsplanung über das Betriebsjahr
- Inventarbewertung und Schwund
Passende Dienstleistungen
- Buchhaltung und Abschluss — ab CHF 180 / Monat
- Mehrwertsteuer — ab CHF 250 / Abrechnung
- Lohn und Sozialversicherungen — ab CHF 35 / Lohnabrechnung
- Jahresabschluss — ab CHF 1 800 / Abschluss
- Steuerberatung — ab CHF 450 / Steuererklärung
- Gründung und Administration — ab CHF 900 zzgl. Gebühren
Häufige Fragen aus der Branche
Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Take-away?
Für Lebensmittel zum Mitnehmen gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent, für Konsumation vor Ort der Normalsatz von 8,1 Prozent. Voraussetzung für den reduzierten Satz sind organisatorische Massnahmen, die beide Umsatzarten in der Kasse getrennt ausweisen. Ohne diese Trennung wird der Normalsatz auf alles angewendet.
Wie werden Trinkgelder verbucht?
Direkt vom Gast an die Mitarbeitenden gegebene Trinkgelder sind weder Umsatz noch mehrwertsteuerpflichtig, gehören aber bei Regelmässigkeit in die AHV-Bemessung. Über die Kasse laufende Servicezuschläge sind steuerbarer Umsatz.
Welche Kennzahlen sollte ich monatlich sehen?
Warenaufwand in Prozent des Umsatzes, Personalaufwand in Prozent des Umsatzes, Umsatz je Sitzplatz oder Zimmer und die Liquidität der nächsten drei Monate. Diese vier Werte erklären in der Gastronomie fast das gesamte Ergebnis.
Gastronomie und Hotellerie in Ihrer Region
Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.
Treuhand für Gastronomie und Hotellerie?
Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.