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Branche

Treuhand für Vereine und Stiftungen

Kurz gefasst

Vereine und Stiftungen brauchen eine Rechnungslegung, die gegenüber Mitgliedern, Aufsicht und Steuerbehörde standhält. Wir erstellen die Jahresrechnung nach OR oder Swiss GAAP FER 21, trennen zweckgebundene von freien Mitteln und begleiten das Gesuch um Steuerbefreiung.

Das Zentralschweizer Vereinswesen ist dicht: Sportvereine, Musikgesellschaften, Genossenschaften und gemeinnützige Stiftungen. Viele werden ehrenamtlich geführt, mit wechselnden Kassieren.

Der häufigste Auslöser für eine Beratung ist ein Wechsel im Vorstand, der offenlegt, dass die Buchführung über Jahre uneinheitlich war.

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Typische Fehler in dieser Branche

  • Sponsoringerträge als Spenden behandelt, obwohl eine Gegenleistung erbracht wird — das löst Mehrwertsteuerpflicht aus.
  • Spesenpauschalen an Helfende ohne AHV-Abrechnung ausgerichtet.
  • Zweckgebundene Legate im freien Vermögen ausgewiesen.

Worauf wir bei Vereine und Stiftungen achten

  • Jahresrechnung nach OR oder Swiss GAAP FER 21
  • Zweckgebundene Fonds getrennt von freien Mitteln
  • Gesuch und Erhalt der Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit
  • Mehrwertsteuerpflicht bei Sponsoring und Inseraten
  • Entschädigungen an Vorstand und Helfende in der AHV
  • Revisionsstelle und Rechenschaft gegenüber der Mitgliederversammlung

Passende Dienstleistungen

Häufige Fragen aus der Branche

Ist Sponsoring mehrwertsteuerpflichtig?

Ja, sofern eine Gegenleistung erbracht wird, etwa Nennung mit Werbewirkung oder ein Logo auf dem Trikot. Eine reine Spende ohne Gegenleistung ist nicht steuerbar. Die blosse Nennung des Spenders in neutraler Form gilt nicht als Werbeleistung.

Wie erhält eine Stiftung die Steuerbefreiung?

Durch Gesuch an die kantonale Steuerverwaltung, gestützt auf Zweck, Statuten und tatsächliche Tätigkeit. Verlangt werden Gemeinnützigkeit, unwiderrufliche Zweckbindung des Vermögens und der Ausschluss von Erwerbszwecken.

Vereine und Stiftungen in Ihrer Region

Wir betreuen Betriebe dieser Branche in der gesamten Zentralschweiz.

Treuhand für Vereine und Stiftungen?

Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.

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