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Begriff · Art. 28 ff. MWSTG

Vorsteuer

Was ist Vorsteuer?

Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Ihnen Lieferanten in Rechnung stellen und die Sie als steuerpflichtiges Unternehmen von Ihrer eigenen Steuerschuld abziehen können, soweit die Leistungen für steuerbare Zwecke verwendet werden.

Abzugsberechtigt sind Sie nur bei Verwendung für steuerbare Umsätze. Werden Leistungen sowohl für steuerbare als auch für ausgenommene Zwecke verwendet, ist der Abzug anteilig zu kürzen. Das betrifft etwa Arztpraxen mit Produktverkauf oder Vermieter mit gemischter Nutzung.

Fehlende oder formell mangelhafte Belege sind der häufigste Grund für Aufrechnungen bei einer Kontrolle. Eine Rechnung muss Name und Adresse beider Parteien, Datum, Leistungsart, Entgelt und Steuersatz enthalten.

Verwandte Begriffe

  • Effektive Abrechnungsmethode — Bei der effektiven Methode rechnen Sie die auf Ihren Umsätzen geschuldete Mehrwertsteuer ab und ziehen davon die tatsächlich angefallene Vorsteuer ab.
  • Bezugsteuer — Die Bezugsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Sie selbst abrechnen müssen, wenn Sie Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland beziehen, etwa Software-Abonnements, Beratung oder Onlinewerbung.

Stand: August 2026, geprüft gegen die konsolidierten Gesetzestexte auf Fedlex. Diese Erläuterung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; massgebend ist Ihr konkreter Sachverhalt.

Fragen zu Vorsteuer?

Zwanzig Minuten mit einem der Partner genügen meist, um zu klären, wie der Begriff auf Ihre Situation anzuwenden ist.

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