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Begriff · Art. 45 MWSTG

Bezugsteuer

Was ist Bezugsteuer?

Die Bezugsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Sie selbst abrechnen müssen, wenn Sie Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland beziehen, etwa Software-Abonnements, Beratung oder Onlinewerbung.

Der Bezug wird so behandelt, als hätten Sie die Leistung im Inland eingekauft: Sie deklarieren die Steuer und ziehen sie im selben Zug als Vorsteuer wieder ab, sofern Sie voll abzugsberechtigt sind. Wirtschaftlich ist das ein Nullsummenspiel, formal aber Pflicht.

Auch nicht steuerpflichtige Unternehmen und Privatpersonen unterliegen der Bezugsteuer, sobald sie für mehr als 10 000 Franken pro Jahr solche Leistungen beziehen. Vergessene Bezugsteuer auf Cloud- und Werbeleistungen ist ein Klassiker bei Kontrollen.

Verwandte Begriffe

  • Vorsteuer — Vorsteuer ist die Mehrwertsteuer, die Ihnen Lieferanten in Rechnung stellen und die Sie als steuerpflichtiges Unternehmen von Ihrer eigenen Steuerschuld abziehen können, soweit die Leistungen für steuerbare Zwecke verwendet werden.

Stand: August 2026, geprüft gegen die konsolidierten Gesetzestexte auf Fedlex. Diese Erläuterung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; massgebend ist Ihr konkreter Sachverhalt.

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