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Begriff · Art. 727a OR

Eingeschränkte Revision

Was ist Eingeschränkte Revision?

Die eingeschränkte Revision ist die kleinere der beiden gesetzlichen Prüfungsarten in der Schweiz. Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung durch Befragung, analytische Prüfungshandlungen und stichprobenweise Detailprüfungen und gibt an, ob sie auf Sachverhalte gestossen ist, die gegen die Ordnungsmässigkeit sprechen.

Sie ist vorgeschrieben, wenn eine Gesellschaft nicht der ordentlichen Revision untersteht und nicht auf die Revision verzichtet hat (Opting-out). Ein Verzicht ist zulässig, wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen hat und alle Gesellschafter zustimmen.

Der Prüfungsumfang ist geringer als bei der ordentlichen Revision, und das Prüfungsurteil ist negativ formuliert: Die Revisionsstelle bestätigt, dass ihr nichts aufgefallen ist, was gegen die Ordnungsmässigkeit spricht. Ein positives Testat wie bei der ordentlichen Revision wird nicht abgegeben.

Verwandte Begriffe

  • Ordentliche Revision — Die ordentliche Revision ist die umfassende gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung.
  • Opting-out — Opting-out bezeichnet den Verzicht einer Gesellschaft auf die eingeschränkte Revision.

Stand: August 2026, geprüft gegen die konsolidierten Gesetzestexte auf Fedlex. Diese Erläuterung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; massgebend ist Ihr konkreter Sachverhalt.

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