Ordentliche Revision
Die ordentliche Revision ist die umfassende gesetzliche Prüfung der Jahresrechnung. Sie ist Pflicht für Publikumsgesellschaften und für Unternehmen, die zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten: Bilanzsumme 20 Millionen Franken, Umsatz 40 Millionen Franken, 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
Geprüft wird nicht nur die Jahresrechnung, sondern auch die Existenz eines internen Kontrollsystems. Das Prüfungsurteil ist positiv formuliert: Die Revisionsstelle bestätigt, dass die Jahresrechnung Gesetz und Statuten entspricht.
Die ordentliche Revision darf nur von staatlich beaufsichtigten oder zugelassenen Revisionsexperten durchgeführt werden. Auch Gesellschaften unterhalb der Schwellenwerte können sie freiwillig verlangen, etwa auf Wunsch einer finanzierenden Bank.
Verwandte Begriffe
- Eingeschränkte Revision — Die eingeschränkte Revision ist die kleinere der beiden gesetzlichen Prüfungsarten in der Schweiz.
- Internes Kontrollsystem (IKS) — Das interne Kontrollsystem umfasst alle organisatorischen Massnahmen, die sicherstellen, dass die Rechnungslegung zuverlässig ist und Vermögenswerte geschützt sind.
Stand: August 2026, geprüft gegen die konsolidierten Gesetzestexte auf Fedlex. Diese Erläuterung ist allgemein gehalten und ersetzt keine Beratung im Einzelfall; massgebend ist Ihr konkreter Sachverhalt.
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