Treuhand · Steuern · Unternehmensberatung — Zentralschweiz+41 41 505 00 51·info@arvenfinance.com

2026-08-01

Treuhänder wechseln: Anleitung in sieben Schritten

Was Sie herausverlangen dürfen, wann der beste Zeitpunkt ist und welche Fehler den Wechsel teuer machen.

Wann der Wechsel sich lohnt

Die häufigsten Auslöser sind nicht Preise, sondern Tempo und Erreichbarkeit: Der Abschluss kommt im Mai, Rückfragen bleiben tagelang liegen, und niemand erklärt, was die Zahlen bedeuten.

Ein zweiter Auslöser ist die Nachfolge im Treuhandbüro selbst. Wenn Ihr Treuhänder auf die Pensionierung zugeht und keine Regelung hat, entscheiden Sie besser selbst, statt zu warten.

Was Sie herausverlangen dürfen

Ihre Buchhaltungsdaten gehören Ihnen. Nach Art. 400 OR muss der Beauftragte jederzeit Rechenschaft ablegen und alles herausgeben, was ihm aus der Geschäftsführung zugekommen ist. Das umfasst Saldenlisten, Kontoauszüge, die Eröffnungsbilanz, sämtliche Originalbelege und den Export aus der Buchhaltungssoftware.

Nicht herausgeben muss der Treuhänder seine internen Arbeitspapiere. In der Praxis genügt der Export in einem gängigen Format, damit ein Nachfolger sauber aufsetzen kann.

Der beste Zeitpunkt

Am saubersten ist der Wechsel unmittelbar nach einem abgeschlossenen Geschäftsjahr. Praktikabel ist er aber auch nach jedem Quartals- oder Halbjahresabschluss, sofern die MWST-Abrechnung für die Periode eingereicht ist.

Vermeiden Sie den Wechsel mitten in einer laufenden MWST-Kontrolle oder kurz vor Ablauf der Steuerfrist.

Die sieben Schritte

Erstens: Offerte beim neuen Treuhänder einholen, mit klar definiertem Umfang. Zweitens: Der Treuhandvertrag ist in der Regel ein Auftrag, und dieser kann nach Art. 404 OR von beiden Seiten jederzeit widerrufen werden. Vertragliche Kündigungsfristen ändern daran nach bundesgerichtlicher Praxis nichts. Wer zur Unzeit kündigt, schuldet allerdings Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Drittens: schriftlich kündigen. Viertens: Datenherausgabe verlangen, mit Frist. Fünftens: Übergabegespräch zwischen altem und neuem Treuhänder, idealerweise mit Ihnen. Sechstens: Eröffnungsbilanz und offene Posten vom neuen Treuhänder prüfen lassen. Siebtens: Vollmachten bei ESTV, Ausgleichskasse und Steuerverwaltung umschreiben.

Die teuersten Fehler

Der häufigste Fehler ist, ohne geprüfte Eröffnungsbilanz zu starten. Fehler des Vorgängers werden dann fortgeschrieben und fallen erst bei der nächsten Kontrolle auf.

Der zweite Fehler ist, die Vollmachten zu vergessen. Wenn die ESTV noch mit dem alten Treuhänder korrespondiert, gehen Fristen verloren.

Stand: August 2026. Die Rechtsangaben in diesem Beitrag wurden gegen die konsolidierten Gesetzestexte auf Fedlex geprüft. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung; massgebend ist Ihr konkreter Sachverhalt.

Mehr als Buchhaltung — Ihr Erfolg ist unser Massstab.

Ein Gespräch von zwanzig Minuten genügt, um zu klären, ob wir zueinander passen. Sie sprechen dabei direkt mit einem der beiden Partner.

Kontakt aufnehmen Honorar berechnen